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Neue ARERA-Ausgleichskomponenten UR1, UR2 und UR3

Seit einiger Zeit werden die Mülltarife gemäß den Vorgaben der nationalen Regulierungsbehörde ARERA (Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt) berechnet. Die reformierte Berechnungsmethode soll mehr Transparenz und Einheitlichkeit in die Abfallwirtschaft Italiens bringen.
Bereits im Jahr 2024 wurden von ARERA zwei Ausgleichskomponenten (UR1 und UR2) eingeführt. Heuer folgte eine dritte Ausgleichskomponente (UR3). Alle drei Komponenten werden zusammen mit dem normalen Mülltarif eingehoben.
Die Komponenten sollen dazu dienen bestimmte überregionale Kosten solidarisch auf alle Nutzer zu verteilen und müssen vom Betreiber jährlich an eine nationale Kasse (CSEA – Cassa per i Servizi Energetici e Ambientali) überwiesen werden. Der Betreiber profitiert also nicht von diesen Beträgen.

Diese Beträge sind staatsweit einheitlich geregelt und werden nicht von der Gemeinde Meran oder den Stadtwerken Meran festgelegt.

UR1 – Abfälle aus Gewässern
Jährliche Kosten: 0,10 € pro Kunde (Haushalte und Nicht-Haushalte)
Deckt die Kosten für die Entsorgung von versehentlich gefischtem Abfall, die im gesamten Staatsgebiet aus Flüssen, Seen oder dem Meer gesammelt werden.

UR2 – Naturkatastrophen und außergewöhnliche Ereignisse
Jährliche Kosten: 1,50 € pro Kunde (Haushalte und Nicht-Haushalte)
Deckt die Kosten für die Abfallentsorgung nach Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdrutsche) oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen.

UR3 – Sozialbonus
Jährliche Kosten: 6,00 € pro Kunde (Haushalte und Nicht-Haushalte)
Diese Komponente deckt einen sozialen Bonus für Haushalte mit geringem Einkommen (ISEE von maximal 9.530 Euro), um diesen eine Reduzierung von 25% des Mülltarifs zu ermöglichen. Der Bonus wird ab dem Jahr 2026 gewährt. Die Regelung sieht derzeit vor, dass die Begünstigten keine Ansuchen stellen müssen, sondern der Bonus automatisch angewandt wird.

Beim nächsten Fakturierungszyklus im Herbst werden bereits alle drei Komponenten in der Rechnung angeführt sein.